22. November 2023
m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn
Dr. Doris Gerbig wird erneut Beraterin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Chefärztin der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn im Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizin
Bad Heilbrunn – Die Chefärztin der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn, Dr. Doris Gerbig, ist wiederholt zum Mitglied des Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim Bundes-ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ernannt worden. Frau Dr. Gerbig vertritt in diesem Gremium die Deutschen Gesellschaften für Innere Medizin und für Nephrologie, die sie für dieses Ehrenamt empfohlen haben. Dr. Gerbig wird bis 2027 wissenschaftliche Vertreterin des „Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung“ sein.
„Es ist eine große Ehre, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mich in dieses Amt berufen hat. Ich werde das Bundesministerium nach bestem Wissen und Gewissen beratend unterstützen und bei meinen Überlegungen stets das Wohl der Patienten im Blick haben“, so die Chefärztin der Abteilung Innere Medizin - Nephrologie/ Transplantationsnachsorge der m&i-Fachklinik Bad Heilbrunn.
Mitte dieses Jahres wurde eine Neuausrichtung des „Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungmedizin am BMAS“ in Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neu sind die Ausrichtung und die Zusammensetzung des „Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizinische Begutachtung“, da nicht mehr nur das BMAS, sondern von nun an auch die Länder und der Deutsche Behindertenrat jeweils sieben Mitglieder berufen können. Fr. Dr. Gerbig ist eines der sieben Mitglieder des BMAS. Die konstituierende Sitzung findet am 20. Dezember in Berlin im Bundesministerium statt.
Der „Sachverständigenbeirat Versorgungsmedizinische Begutachtung“ berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bereitet die Entwicklung der versorgungsmedizinischen Grundsätze entsprechend dem aktuellen Stand der Medizin vor. Diese Grundsätze sind die verbindliche, rechtliche Norm für die Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Die Mitglieder des Beirates unterliegen keinerlei Weisungen und üben ihre Tätigkeit unabhängig und unparteilich aus.